Unser Autor Justin hat sich mit der Teillegalisierung von Cannabis beschäftigt und fällt in seinem Kommentar ein positives Urteil über das soeben beschlossene Gesetz

Lange war die Legalisierung von Cannabis von Politik und Öffentlichkeit debattiert worden – Befürworten sahen vor allem Argumente in der Entlastung der Justiz, Eindämmung des Schwarzmarktes, Gewährleistung von guter Qualität und Sicherheit, sowie die Entkriminalisierung, beziehungsweise Entstigmatisierung der Konsumenten.

Am 23. Februar 2024 stimmte der Bundestag schließlich über den eingereichten Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums ab. Die Abstimmung endete mit 404 „Ja“-Stimmen, 226 mit „Nein“, 4 Enthaltungen und 102 nicht abgegeben Stimmen. Dementsprechend musste noch der Bundesrat abstimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Etwa einen Monat später stimmte der Bundesrat in seiner Mehrheit zu und beschloss das zum ersten April in Kraft getretene, neue Cannabisgesetz.

„Endlich!“, denken sich wohl viele. Die Teillegalisierung wäre schon lange überfällig, da die Legalisierung in anderen Ländern, zum Beispiel in manchen Staaten der USA, Niederlande, Portugal, Malta, Luxemburg, Uruguay, Mexiko, Peru, Kanada, Südafrika … schon längst geschehen ist und es dort auch weitestgehend zu funktionieren scheint. Das Betäubungsmittelgesetz sah für den Besitz in nicht geringen Mengen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, was meiner Meinung nach viel zu hoch ist, für eine Tat, die nur einem selbst schadet (ausgenommen ist die Weitergabe).

Gegner der Legalisierung argumentieren mit Steigerung der Kriminalitätsrate, obwohl diejenigen, die kiffen wollen, es bereits machen. Nur weil etwas illegal ist, heißt es nicht, dass es nie gemacht wird oder wurde. Zudem soll es mehr Verkehrsunfälle geben und süchtig machen. Allerdings gibt es schon eine Droge, die zu mehr Verkehrsunfällen führt und süchtig macht namens Alkohol, was überall und günstig zu erwerben ist.

Statt einer Kriminalisierung der normalen Menschen, Überlastung der Justiz, Verschwendung von Ressourcen und Steuergeldern hat sich die Bundesregierung für mehr Aufklärung und Prävention, Konsumverbot im Umkreis von 100 Metern entfernt von Schulen und Spielplätzen, Besitz von drei weiblichen Pflanzen, maximalem Besitz von 50 Gramm und dem Mitführen von 25 Gramm entschieden. Die Weitergabe bleibt weiterhin verboten, um Jugendliche zu schützen.

Kommentar: Justin A.

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