BVerfG-Urteil: Die Doppelmoral des Nachteilsausgleiches

Unsere Autorin Lara ist selbst von einer Lese-Rechtschreib-Störung betroffen und äußert sich hier zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Der „Legasthenie-Vermerk im Abi-Zeugnis [sei] zulässig“, so kommentierte zumindest der Instagram-Account der Tagesschau das Urteil. Dass die offizielle Bezeichnung eigentlich Nachteilsausgleich für Schüler*innen mit einer Lese-Rechtschreib-Störung heißt, bleibt hier wohl bewusst unerwähnt. Denn dies würde ja implizieren, dass zwischen allen Schüler*innen wirklich eine Chancengleichheit bestehen würde und diese nicht durch diesen einen Satz im Abi-Zeugnis wieder aufgehoben wird. Es würde bedeuten, dass bei den Abiturprüfungen wirklich nur Wert auf die fachliche Leistung gelegt wird und nicht auf außer- fachspezifische Inhalte, wie die Lesegeschwindigkeit oder Kommasetzung. 

Grundsätzlich gilt ja die Idealvorstellung, dass alle Abiturient*innen oder jegliche andere Schulabgänger*innen ihre Prüfungen unter den gleichen Voraussetzungen antreten sollten. Wenn aber aufgrund einer Behinderung oder eben wie hier, einer Lese-Rechtschreib-Störung, ein Nachteil besteht, welcher durch einen NachteilsAUSGLEICH ausgeglichen werden soll, wäre es nur fair diesen Ausgleich bei der Bewertung sowie auch bei der Dokumentation der Prüfungsergebnisse nicht zu beachten. Alles andere ist nicht nur nicht fair, sondern schlichtweg diskriminierend. 

Generell sollten nicht die grundsätzlichen „Randbedingungen“, die während einer Prüfung herrschen, welche beispielsweise auch Gleichberechtigung gewährleisten, bewertet werden, sondern einzig und allein die fachlich relevanten Inhalte. Das Vorhandensein einer Lese-Rechtschreib-Störung oder nicht, stellt für die Evaluation einer Prüfung somit eine völlig irrelevante Information dar. 

Dieses Urteil, welches „das öffentliche Interesse an Transparenz bei Prüfungen“ über „das Interesse von Betroffenen, ihre behinderungsbedingten Einschränkungen nicht offenzulegen“ (https://www.instagram.com/tagesschau/ vom 22.11.2023) stellt, sorgt nicht nur für ein Ungleichgewicht oder Ungerechtigkeiten bei späteren Bewerbungsverfahren, welche entgegen aller Kritiker faktisch existieren, sondern spricht Betroffenen auch das Recht ab, selbst zu entscheiden, wann und vor wem sie sich dafür entscheiden, ihre ‚Störung‘ offenzulegen. Da hört der sonst so penible deutsche Datenschutz dann wohl auf.

Es spricht auch mir persönlich die vielen kräftezehrenden Stunden ab, die meine Eltern und ich in meiner Grundschulzeit damit verbracht haben, meine Lese- und Rechtschreibkompetenz zu verbessern, damit ich jetzt, aufgrund dieser Unterstützung und meiner eigenen Anstrengungen, ohne den Nachteilsausgleich zurecht komme. Wodurch ich nicht den Nachteil habe, den dieser eine Satz „Auf die Bewertung des Rechtschreibens wurde verzichtet“ in meinem Abi-Zeugnis mit sich bringen würde. Es spricht mir die potentiellen Notenpunkte ab, welche ich aufgrund von Zeitknappheit durch eine langsame Lesegeschwindigkeit, nicht erhalten habe. Es spricht mir und vielen anderen Betroffenen die Demütigung ab, welche wir jedes Mal aufs neue erfahren, wenn wir einen Text laut vorlesen müssen.

Das beste Beispiel ist hierfür, dass ich vier Versuche gebraucht habe, um das Wort „Legasthenie“ auf dem Instagram-Post der Tagesschau zu entziffern, um mich kurz darauf wieder zweimal bei dem selben Wort zu verlesen, als ich den Inhalt des Posts meiner Schwester vorgetragen habe. Oder auch, dass ich diesen Text mindestens drei Personen vorlegen werde, um ihn auf Komma- und Rechtschreibfehler überprüfen zu lassen, womit er hoffentlich die nötige Professionalität erreichen wird, um meinen Standpunkt unmissverständlich vermitteln zu können. 

Jedoch ist die vorhin erwähnte Unterstützung meiner Eltern auf keinen Fall selbstverständlich. Für alle anderen die nicht das Glück haben, so unterstützende Eltern hinter sich stehen zu haben wie ich, ist dieser Nachteilsausgleich ein notwendiges Mittel, um einer Chancengleichheit auch nur annähernd gewährleisten zu können. So kommt es, dass eine 18-jährige Abiturientin am Abend vor ihrer Englisch-Klausur um 22:32 Uhr durch diesen Text zur öffentlichen demokratischen Meinungsbildung in unserem Rechtsstaat beitragen möchte, anstatt für die morgige Klausur zu lernen. 

Und auch wenn sich die Wahrnehmung der Lese-Rechtschreib-Störung in den Augen der Öffentlichkeit in den letzten Jahren stark gewandelt hat und nun definitiv mehr Akzeptanz herrscht, war dies auf jeden Fall nicht immer so. Dieser Fortschritt wurde durch sehr viel Aufklärungsarbeit hart erkämpft und sollte nicht als selbstverständlich angesehen werden. Jedoch handelt es sich bei der Vorstellung von Chancengleichheit im deutschen Schulsystem, nicht nur bezogen auf die Lese-Rechtschreib-Störung, sondern auch angesichts von Themen wie der zunehmenden sozialen Ungleichheit, um reines Wunschdenken. Deswegen sollte der Fortschritt, welcher uns zu dem Punkt, an dem wir gerade auf diesem Prozess hin zu mehr Alltags-Inklusion in unseren Schulen stehen, nicht zu Stagnation anregen, sondern eher dazu beitragen, weiter den mühsamen Weg Richtung Gleichberechtigung zu gehen. Das momentane Urteil stellt auf diesem Weg leider nicht nur eine Stagnation dar, sondern eher sowas wie eine Kehrtwende in Richtung Tal auf dem Weg zum Gipfel. 

Klar ist hierbei, dass das riesige und allumfassende Wort „Gleichberechtigung“ einen Idealzustand beschreibt, der eigentlich nur in pädagogischen Modellen und Fachbüchern existiert. Jedoch ist ein praktisch unerreichbares Ziel kein Grund, nicht den Weg dorthin einzuschlagen und es zumindest zu versuchen. Und natürlich wäre es wünschenswert, dass es keinen Unterschied machen würde, ob der „Legasthenie-Vermerk“ im Zeugnis steht oder nicht. Was allerdings eine maximal tolerante und aufgeklärte Gesamtbevölkerung in Deutschland voraussetzen würde. Wieder Wunschdenken. Da wäre es doch der wesentlich einfachere Weg diesen „Vermerk“ einfach aus allen Zeugnissen zu verbannen und so auf einfacherem Wege für mehr Inklusion zu sorgen. 

Kommentar/Symbolfoto: Lara Q.

Kommentar: Abiturprüfungen während Corona — verantwortungslose und unsinnige Entscheidung

Kommentar: Abiturprüfungen während Corona — verantwortungslose und unsinnige Entscheidung

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Söder hat gesprochen. Seit dem 27. gehen wir Abschlussklassen nun wieder in die Schule, trotz Pandemie, die in Deutschland schon über 6.000 Menschen getötet hat Während andere Länder sich dazu entschieden haben, das Schuljahr, auch für Abschlussklassen, einfach zu beenden, hat Bayerns Kultusministerium entschieden, die Abschlussprüfungen stattfinden zu lassen. Nun stellt sich die Frage, ist es wirklich sinnvoll, während einer weltweiten Pandemie seine Schüler Abiturprüfungen schreiben zu lassen? Wohl kaum. 

Mal angefangen mit den gesundheitlichen Risiken: Das Abitur besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Bei der Gruppenprüfung in Englisch werden vier bis fünf Schüler in einen Raum mit zwei Lehrern gesteckt und die Schüler sollen dann auf Englisch diskutieren. Soweit so gut. Jetzt muss der Sicherheitsabstand eingehalten werden, weswegen die Schüler weiter auseinander sitzen und folglich lauter reden müssen. Redet man lauter, spuckt man mehr. Gute Voraussetzungen für eine Tröpfcheninfektion. Jetzt nehmen wir mal an, die Schüler haben sich über die Entfernung nicht angesteckt und es kommt die nächste Gruppe herein. Klar, werden die Tische abgeputzt und desinfiziert, aber 100 %ig sicher ist man nicht, dass alle Viren verschwunden sind, wie auch? Somit steckt der nichts-ahnende Schüler den Nächsten an.

Aber auch die schriftlichen Prüfungen stellen ein Problem dar: Teilweise schreiben bis zu 100 Schüler in einer Turnhalle ihr Abitur. Nun sind Massenveranstaltungen verboten, aber das ist akzeptabel und ungefährlich? Dass das trotz Sicherheitsabstand unsinnig ist, erklärt sich wohl von selbst. Die Idee, das Abitur im Klassenzimmer zu schreiben, ist genauso mangelhaft: Viele Schulen bieten aktuell ein bis zwei Mal die Woche Präsenzunterricht an, weil das Schulgebäude nicht ausreichend große Klassenzimmer für den Sicherheitsabstand hat, um alle Abschlussklassen jeden Tag zu unterrichten. Wenn der Unterricht für alle gleichzeitig nicht klappt, wie sollen dann alle gleichzeitig Abitur schreiben? Ja, an großen Schulen oder Schulen mit weniger Schülern ist das Ganze kein Problem, aber es trifft eben nicht auf alle zu.

Außerdem ist Abitur schreiben unter diesen Umständen extrem unfair im Gegensatz zu anderen Jahrgängen. Wenn wir jetzt Mal vom Schlimmsten ausgehen, sieht das folgendermaßen aus: Es gibt Schüler, die selbst von Corona getroffen sind und gerade gesundheitlich kämpfen oder sie hatten einen Todesfall in der Familie wegen Corona. Das ist eine extreme mentale Belastung und es grenzt schon an Respektlosigkeit vom Kultusministerium, von den Schülern zu erwarten, unter diesen Bedingungen ihr Abitur zu schreiben und dabei auch ihre Bestleistung abzuliefern. Auch ohne Todesfall sind die Nerven der Jugendlichen strapaziert: Einerseits in einen so jungen Alter eine weltweite Krise mitzuerleben ist beängstigend und sie machen sich selbstverständlich Sorgen um ihre Familie und Freunde, dir zur Risikogruppe gehören. Andererseits fühlen sie sich alleingelassen, weil sie sich den Abiturstoff größtenteils selber beibringen müssen und sie sind im Allgemeinen unvorbereitet. Kann man ihnen ihre Sorgen verübeln? Ich denke nicht. Mit dem Beschluss des Kultusministeriums, die Abiturprüfungen stattfinden zu lassen, lassen sie ihre Schüler ins offene Messer laufen und bestätigen damit alle Befürchtungen aller Jugendlichen.  In manchen Fächern ist noch nicht mal der Prüfungsstoff komplett durch und mein Lehrer wird wohl nicht der einzige sein, der zu seinen Schülern sagt: „des müsst ihr halt jetzt zu Hause selber erarbeiten. Ist halt jetzt so.“ Ja, ist halt jetzt so. Wie kann Markus Söder dann behaupten, es wäre eine faire Lösung, wenn alle vorigen und folgenden Abschlussklassen sich nichts selbst beibringen müssen? Ja, wir haben sechs Wochen Zeit, uns auf das Fachabitur vorzubereiten, aber in manchen Fächern ist es schwer bis unmöglich, sich alleine durchzuarbeiten. Zum Beispiel Mathe: Vieles muss einfach persönlich erklärt werden, da es über den E-Mail-Verkehr schwer verständlich ist. Zudem gleichen zwei Stunden Präsenzunterricht im Vergleich zu den vier Stunden ohne Corona nicht die entstandene Benachteiligung aus. Und wie viele Schüler zu pflegen sagen: „wenn ich mir Mathe selber beibringen könnte, dann wäre ich ein Einserschüler.“  Es gibt auch Fälle, da ist das Lernen zu Hause nicht möglich, da gerade alle vier Geschwister daheim sind und das Equipment gar nicht vorhanden ist. Soziale Ungerechtigkeit stoppt auch nicht während einer Pandemie. Mit einer Abiprüfung lassen wir die schwächeren und weniger privilegierten Schüler im Stich — in einer Zeit, in der Zusammenhalt und Unterstützung so wichtig ist.

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Mein Vorschlag: Wie nun auch vom Kultusministerium beschlossen, sollen die Noten vom ersten Halbjahr übernommen werden und ins zweite Halbjahr eingerechnet werden, hierbei immer zum Vorteil des Schülers. Für jeden, der sich verbessern will, stehen Ersatzprüfungen zur Verfügung, bei denen der Stoff des zweiten Halbjahres, im Umfang der zu ersetzenden Note(n), abgefragt wird. Falls diese schlechter ausfallen als die Noten vom ersten Halbjahr, können immer noch die besseren Noten genommen werden. Und anstatt das Abitur zu schreiben, wird das Schuljahr beendet und der Abiturschnitt aus den vorhanden Noten gebildet. Manche werden jetzt sagen, dass es damit viel zu leicht ist im Gegensatz zu vergangenen und zukünftigen Jahrgängen, aber diese hatten auch nicht mit einem Virus zu tun, der die ganze Welt befallen hat.  Somit lasst uns allen Schülern ein Vorbild sein und zeigen, dass das Wichtigste die Gesundheit ist und der Staat die Sorgen und Probleme seiner Bürger sieht und versteht. In so einer Zeit sollten wir eher unsere Eltern, Großeltern und ältere Mitmenschen unterstützen und helfen, wo wir können, anstatt auf Prüfungen zu büffeln, obwohl es im Moment so viel Wichtigeres gibt.

Kommentar von Eva Treder (F12WB) (13.06.2020)